Baubeschreibung
Neuenheimer Landstrasse 28/30 - Heidelberg
Das bestehende Gebäude in Heidelberg liegt direkt unterhalb des weltberühmten Philosophenweges an der Neuenheimer Landstraße mit herrlichem Panoramablick auf die gegenüberliegende Altstadt und das Heidelberger Schloss.
In diesem Projekt werden hochwertige Eigentumswohnungen geschaffen. Im ebenerdigen Garagengeschoss stehen ausreichend PKW-Stellplätze, teilweise auf hydraulischen Parksystemen, zur Verfügung.
Die nachfolgende Baubeschreibung ist die Grundlage für die vorgesehene qualitativ hochwertige Gebäudeausstattung. Die gesamte Anlage wird nach der derzeit gültigen Energieeinsparungsverordnung EnEV erstellt.
BAUWERK
Die Außenwände, soweit noch nicht vorhanden, werden mit KS-Mauerwerk oder Beton, je nach statischen Erfordernissen, hergestellt.
Die Wohnungstrennwände werden als KS-Vollsteinmauerwerk entsprechend der DIN 4109 hergestellt. Der Schallschutz gegenüber den anderen Wohneinheiten richtet sich nach den Werten des erhöhten Schallschutzes. Die Schalldämmung in der Wohneinheit nach DIN 4109 Beiblatt 1. Die nichttragenden Innenwände werden als Vollgipsplatten d = 10 cm ausgeführt. In den Bädern kommen hydrophobierte Vollgipsplatten zur Ausführung.
Drainage (bei Notwendigkeit) Nennweite 100 mm mit einem Spülrohr. Nennweite noch Angabe des Bodengutachters.
Die Notwendigkeit einer Drainage wird nach Herstellung des Baugrubenaushubes durch den Bodengutachter entschieden.
Die Treppenläufe und Podeste aus Stahlbeton werden schallentkoppelt gelagert. Der Oberbelag erfolgt in Natursteinausführung (siehe Natursteinarbeiten).
Die Untersichten der Podeste und Treppenläufe sind glatt geschalt und werden gespachtelt zur Aufnahme eines Anstriches.
Falls in der Planung vorgesehen, werden Treppen in Maisonettewohnungen als Systemtreppen mit Stahlunterkonstruktion und Holzstufen Fabrikat Kenngott oder gleichwertig ausgeführt.
Der Klinkerbelag bzw. die Betonplatten werden direkt auf dem Betonfertigteil verlegt. Bei gedämmten Balkonen bzw. Dachterrassen erfolgt die Feuchtigkeitsabdichtung auf der Wärmedämmung entsprechend der EnEV durch eine bituminöse Verklebung und anschließend Aufbau mit Betonplatten. Die Betonplatten im Format 40 x 40 cm bzw. 50 x 50 cm werden im Splittbettverfahren verlegt. Materialpreis Betonplatten 30,00 € brutto/m². Evtl. werden vorhandene Natursteinplatten gereinigt und wieder verlegt.
Brüstungen an Dachterrassen sind entweder aufgesetzt oder gemauert bzw. betoniert. Bei aufgemauerten Brüstungen erhalten diese Abdeckungen aus Zinkblech oder Naturstein.
AUSBAU
Alle Küchen erhalten im Arbeitsbereich einen Plattenspiegel max. 4,00 m², ebenfalls im Klebeverfahren. Materialpreis Fliesen: 60,00 €/m² brutto. (Studiobruttopreis der beauftragten Fliesenlieferanten)
Format Wandfliesen max. 30 x 40 cm.
Format Bodenfliesen max. 45 x 45 cm.
Im Gäste-WC (wenn in Planung vorgesehen) werden die Platten ebenfalls bis 2,50 m Höhe geklebt.
Alle Balkone erhalten einen Fliesenbelag oder Betonplatten, die direkt auf dem Betonfertigteil verlegt werden. Die Entwässerung erfolgt über eine Rinne oder eine Tropfkante.
Innenfensterbänke in Naturstein gemäß Bemusterung Firma Gerst Massivbau GmbH. Bei Schrägfenstern, Rundfenstern werden keine Fensterbänke eingebaut. Ebenso gibt es keine Ablagen auf freistehenden Heizkörpern.
Anschlüsse an Böden, Decken und wechselnde Bauteile werden dauerelastisch verfugt. Elastische Fugen sind Wartungsfugen, s. o.
Bei bauseitigen Materiallieferungen schließen wir die Gewährleistung allgemein aus. Für Rückvergütungen gelten unsere Brutto E.K. Preise.
Wohnungseingangstüren als Vollspantüren, Oberflächen wie Zimmertüren mit besonders stabilen Beschlägen, Sicherheitsschloss sowie Schallexdichtung. Drückergarnitur als Wechselgarnitur mit Schließzylinderabdeckung. Die Wohnungsabschlusstüren werden in jeden Fall einheitlich in der dem Treppenhaus zugewandten Seite in der Farbe weiß gehalten. Wohnungsabschlusstüren mit wohnungsseitig farbig gestaltetem Türblatt sind aufpreispflichtige Sonderwünsche.
Die Außenfensterbänke als einbrennlackierte Aluminiumfensterbänke in weiß. Fensterbänke bei Balkontüren als trittsichere Aluminiumfensterbank, Oberfläche Alufarben.
Die Stahlbetonmassivtreppen, die Podeste und die Treppenhausflure werden mit Natursteinbelag gemäß Bemusterung der Firma Gerst Massivbau GmbH ausgeführt. Gleiches gilt für den Boden des Aufzuges. Vorgesehenes Material Granit Bianco Sardo oder Granit Serizzo.
Die Anschlussfugen zwischen Bodenbelag und Sockelfliesen werden mittels dauerelastischer Fugenmasse verfugt.
Elastische Fugen sind Wartungsfugen, s. o.
Die Wandflächen erhalten Glasfasertapeten Fabrikat Capaver 1132 mit 2-maligem Dispersionsanstrich weiß oder leicht getönt.
Die Kellerflure, die Kellerräume und die Tiefgarage erhalten an den Wänden einen Anstrich mit weißer Dispersionsfarbe. Die Kellerabstellräume sowie Kellerflure erhalten im Bereich des Zementestrichs einen staubbindenden Anstrich mit Sockelausbildung.
Im Bereich der Treppenhäuser werden die Treppen und Podestuntersichten gespachtelt und mit Raufasertapete E 52 tapeziert und gestrichen. Im Wandbereich des Treppenhauses wird ein Edelputz Körnung ca. 1,5 mm, Farbe weiß, aufgebracht.
Küchen, Bäder, Gäste-WC´s, Flur und (wenn vorhanden) Abstellraum erhalten einen Fliesenbelag. Wohn-, Ess- bzw. Schlafräume erhalten einen Fertigparkettbodenbelag in Buche gemäß Bemusterung Firma Gerst Massivbau GmbH, d = ca. 14 mm mit passender Sockelleiste.
Materialpreis Fliesen: 60,00 €/m² brutto. (Studiobruttopreis des beauftragten Fliesenlieferanten)
Parkett incl. Verlegung: 75,00 €/m² brutto. (Studiobruttopreis des beauftragen Bodenlegers)
In Abstellräumen, Küche und Flur werden passende Holzsockelleisten (siehe Standard Parkettbodenbelag) angebracht.
Details der Geländerausführungen wie Ansichtszeichnung bzw. nach Vorgabe Firma Gerst Massivbau GmbH.
Die Kellertrennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden, wenn statisch möglich, als Systemtrennwände Fabrikat Käuferle oder glw. ausgeführt. Gleiches gilt für die Türen zu den Kellerabstellräumen. Die Hauseingangstür wird entsprechend den Ansichtszeichnungen als einbrennlackierte Aluminiumrahmentür mit Glasfüllung, elektrischem Türöffner und Profilzylindersicherheitsschloss, Stoßgriff außen, Türdrücker innen eingebaut. Farbe weiß.
Im Untergeschoss werden die Türen als ZK-Elemente oder, wenn Brandschutzauflagen vorhanden, als FH-Türen ausgeführt.
Die Briefkastenanlage wird in weiß pulverbeschichtet in das feststehende Seitenteil des Hauseingangelementes integriert oder als freistehende Briefkastenanlage mit Klingeldrücker und Sprechanlage, weiß pulverbeschichtet geliefert.
HEIZUNG- UND WARMWASSERVERSORGUNG
Die Installation der Trinkwasser-Versorgungsleitungen (kalt-warm) wird mit einem DVGW-geprüften Installationssystem bestehend aus Metallverbundrohren, hochwertigen Rotguss-Fittings bzw. PVDF-Kunststoff-Fittings ausgeführt (Fabrikat Geberit, Typ Mepla).
Die Wärmedämmung erfolgt nach Heizungsanlagenverordnung HAV.
Abwasserleitungen werden je nach Erfordernis in HT-Abflussrohr bzw. mit einem hochwertigen schallgedämmten Abwassersystem (Fabrikat Geberit, Typ db 20) verlegt.
Für die Hausmeister sind insgesamt vier frostsichere Außenarmaturen vorzusehen.
Ebenso erhalten die Wohnungen im 1., 4. und 5. Obergeschoss sowie die Penthauswohnungen auf den Terrassen eine frostsichere Außenarmatur.
Grundsätzlich werden die sanitären Gegenstände in Standardfarbe weiß geliefert, die Armaturen und Accessoires in Chrom.
Wandhängendes Porzellan-Tiefspülklosett mit Unterputzspülkasten, Fabrikat Villeroy + Boch, Serie Omnia architectura. Badewanne als Solobadewanne 170 x 75 cm, Acryl, Serie Omnia architectura. Armaturen als Einhandwannenbatterie, Fabrikat Grohe, Modell Concetto mit Tempesta Brausegarnitur.
Brausewanne Geos architectura aus Acryl, 80 x 80 cm bzw. 90 x 90 cm mit Einhandunterputz-brausebatterie Fabrikat Grohe, Modell Concetto mit Tempesta Trio Brausegarnitur.
Duschabtrennung, Fabrikat HSK oder glw., Serie Prima, Eckeinstieg 2-teilig, Profile Alu-Silber-matt, 90 x 90 cm oder 80 x 80 cm mit Echtglas klarhell, Porzellan-Waschtisch 65 cm, Fabrikat V + B, Serie Omnia architektura mit Ablaufhaube (Halbsäule).
Armatur als Einhandwaschtischbatterie, Fabrikat Grohe, Modell Concetto.
Papierhalter mit Deckel
Badetuchhalter 600 mm aus der Serie Keuco
Waschmaschinenanschluss
Bodenablauf auf Wunsch gegen Aufpreis, wenn technisch möglich
(wenn in der Planung vorgesehen)
ELEKTROINSTALLATION
Als Schalter- und Steckdosenprogramm ist die Serie Jung AS 500, Farbe alpinweiß vorgesehen.
Deckenauslässe, Wandauslässe, Steckdosen, Kreuz-, Wechsel- und Serienschaltungen sind an den günstigsten Stellen, nach den Verkehrswegen bzw. den Aufenthaltszonen, angeordnet. Ferner werden die Lichtschalter entsprechend der Nutzung bzw. der Verkehrswege angeordnet. Beleuchtungskörper in den Wohnungen sind mit Ausnahme der Balkonleuchten (falls vorhanden) nicht enthalten. Ebenso ist die Lieferung und die Montage einer Sprechanlage der Marke Siedle oder glw. mit jeweiligem Handapparat in der Diele der Wohnung enthalten.
Außenleuchten als Pollerleuchten gem. Vorgaben Firma Gerst Massivbau GmbH mit Taster oder Bewegungsmelder. Anzahl entsprechend den Erfordernissen nach DIN.
Zum Aufzugmaschinenraum ist eine Zuleitung gemäß den Erfordernissen des Aufzugbauers herzustellen. Für den Aufzug wird des Weiteren ein Leerrohr einschl. der Telefonzuleitung für die Notrufauflegung installiert.
Elektrische Ausstattung der einzelnen Räume
1 Steckdose für Kondensattrockner
2 bzw. 3 Steckdosen
1 Telefonanschluss mit Telefondose
Pro Raumtür ein Taster für Flurbeleuchtung
1 Lichtauslass geschaltet über Beleuchtungskörper
1 Rasiersteckdose
1 Ventilator mit Anschluss (bei innenliegendem Bad)
(wenn in Planung vorgesehen)
1 Steckdose
1 Ventilator mit Anschluss (bei innenliegendem WC)
1 Steckdose
1 Antennenanschluss
2 Doppelsteckdosen
1 Antennenanschluss
6 Steckdosen
1 Wechselschaltung mit Deckenauslass
1 Ausschalter für Brennstelle auf Balkon oder Terrasse
1 Telefonanschluss
(wenn in Planung vorgesehen)
1 Steckdose
1 Doppelsteckdose
1 Elektroherdanschluss
6 Arbeitssteckdosen
1 Deckenauslass mit Ausschalter
1 Steckdose
1 Lichtauslass vom Wohnzimmer schaltbar mit Beleuchtungskörper (Typ BEGA o. gleichwertig).
1 Taster für Licht
Klingeltableau mit Sprechsieb
Aufzugskabinen in Edelstahl, Bodenbelag in der Kabine wie Treppenpodest.
Die Abgrenzung des Grundstücks mit Betonsteinen bzw., wenn erforderlich, Winkelsteinen oder Stützwänden. Terrassen werden angeschüttet, verdichtet und mit Betonplatten, wie schon beschrieben, belegt. Gebäudezugänge, Zuwegungen etc. werden mit Betonverbundsteinpflaster gepflastert. Spritzschutzstreifen aus Grobkies und Saumsteinen entlang der Gebäudefassaden, soweit wie gepflasterte Flächen nicht unmittelbar an die Fassaden heran reichen. Der Einbau von Entwässerungsrinnen und Bodeneinläufen mit Anschluss an die Entwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf.
Die neu zu gestaltenden Grünflächen werden mit Mutterboden verfüllt und mit Raseneinsaat angelegt. In den Bereichen des begrünten Hanges Höhenkote ca. NN 117,7 und NN 121,5 werden die Bepflanzungen zurückgeschnitten, mit Blütensträuchern in Teilbereichen bepflanzt und neu angelegt. Die begrünten Hänge ab Höhenkote NN 125 - 147 werden einmal gemulcht und zurückgeschnitten. In den Höhenkoten NN 149 - 172 wird keine gestalterische Arbeit ausgeführt. Sie sind begrünt, aber nicht gärtnerisch gestaltet.
Die in den bepflanzten Teilbereichen mit Bodendeckern angelegten Flächen werden mit Rindenmulch abgedeckt. Die Erstbepflanzung auf diesen genannten beiden Etagen und die gärtnerische Gestaltung des Gemeinschaftseigentums sind im Kaufpreis enthalten. Die weitere Pflege und Gestaltungsarbeit obliegt den Eigentümern. Einfriedungen sind insgesamt keine vorgesehen.
Maßgebend für die Ausführung sind die von der Baubehörde genehmigten Pläne im Maßstab 1:100, Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und die Baubeschreibung der Firma Gerst Massivbau GmbH. Anlässlich der fortschreitenden Planung der Ausführungspläne im Maßstab 1:50 können Änderungen gegenüber den genehmigten Plänen im Maßstab 1:100 auftreten. Diese Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung. Sie werden deshalb nicht gesondert mitgeteilt oder erläutert und werden durch den Erwerber akzeptiert. Ebenso bleiben Änderungen in der Bauausführung, z. B. bei Verwendung gleichwertiger Materialien/Baustoffen/Produkte vorbehalten soweit diese sinnvoll erscheinen.
Im Bereich der Tiefgarage sowie Kellerabstellräume in den Untergeschossen werden diverse Leitungen der Installationsgewerke Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro etc. unter der TG-Decke und an die Wand montiert. Diese verlaufen teilweise durch Gemeinschafts- und Kellerräume und durch die Tiefgarage und können auch unterhalb 2,00 m lichter Höhe liegen.
Kellerräume und Tiefgarage sind Kalträume und für Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Gütern nicht geeignet.
Für den Schallschutz werden die Werte der DIN 4109 ohne Beiblätter zugrunde gelegt, für die Belange des Wärmeschutzes gelten die Bestimmungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) zum Zeitpunkt der Baugenehmigung.
Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre nach BGB. Davon ausgeschlossen bleiben Beleuchtungsmittel, Sicherungen und Verbrauchsstoffe. Leichte Setzungen und Schwundrissbildungen zwischen Baustoffen mit unterschiedlichen Baustoffkoeffizienten sowie witterungsbedingte Abnutzung und Inanspruchnahme von Anstrichen und Fassaden unterliegen nicht der Gewährleistung.
Für elektrische und elektronisch betriebene Bauteile, Motoren, wartungsintensive Bauteile wie Aufzüge, Pumpenanlagen etc. gilt eine Gewährleistungspflicht bei regelmäßigen durchgeführten Wartungsarbeiten durch entsprechende Fachfirmen von 2 Jahren nach BGB
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die Bauausführung erfolgt auf der Grundlage der Baugenehmigung, den geltenden Verordnungen und Richtlinien der Behörden, den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen einschlägigen DIN-Vorschriften mit ihren ergänzenden Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Bautechnik und dieser Baubeschreibung.
Änderungen, bei denen die Qualität nicht wesentlich verändert wird, sowie Änderungen durch Weiterentwicklung und Auflagen der Behörden oder aufgrund statischer Erfordernisse bleiben vorbehalten.
"Oder" Positionen werden vom Bauträger entschieden.
Maßabweichungen bis zu 3 % bleiben unberücksichtigt.
Die in den Bauplänen dargestellten Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen verstehen sich zum Nachweis der DIN 18011 (Stell- und Bewegungsflächen). Aus ihrer Darstellung leitet sich kein Anspruch auf Lieferung und Einbau ab. Dasselbe gilt auch für zusätzlich gestalterische Elemente, wie z.B. Pergolen, Pflanztröge, Einbauschränke, offene Kamine usw.. Sonderwünsche entgegen der Baubeschreibung können nach der Rohbaufertigstellung nicht mehr berücksichtigt werden.
Eigene Absprachen des Eigentümers mit Handwerkern zwecks Durchführung zusätzlicher Einbauten oder ähnlichem, bleiben in jedem Fall außerhalb der Verantwortung der Gerst Massivbau GmbH. Für Eigenleistungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Kommen jedoch in Eigenverantwortung Eigenleistungen und Sonderwünsche zur Ausführung und werden dadurch Arbeiten anderer Handwerker beschädigt oder zusätzlich erforderlich, so werden alle entstehenden Mehrkosten dem Käufer direkt vom Handwerker berechnet.
Rückvergütungen und Gutschriften für Bauteile oder Einbauten, die nicht zur Ausführung kommen, werden nach Genehmigung durch die Gerst Massivbau GmbH und rechtzeitiger Bekanntgabe des Änderungswunsches gewährt.
Das Betreten der Baustelle geschieht bis zur Abnahme auf eigene Gefahr.
Die Gerst Massivbau GmbH ist nicht verpflichtet, das Betreten der Baustelle außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu ermöglichen.
Der Einzug ist ab dem Tage der Bezugsfreigabe möglich. Ein Übernahmeprotokoll wird erstellt.
Verwaltung, Instandhaltung und Reinigung ist Sache der Eigentümergemeinschaft, ebenso die Pflege der Außenanlagen, Grünanlagen, Zugangswege und Stellplätze.
Der Festpreis beinhaltet ausschließlich die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen. Eigenleistungen sind nach Absprache mit dem Bauträger möglich. Der Wert der erbrachten Leistungen wird in Anrechnung gebracht. Die Kaufnebenkosten trägt der Käufer.
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach den Regelungen der II. BVO (Stand November 2003) unter Zugrundelegung der Fertigmaße.
Abweichend von den Regelungen der II. BVO in § 42 Absatz 3 II. BVO werden auch Flächen einbezogen, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts als Aufenthaltsraum genügen. Zubehörräume und Wirtschaftsräume sind hiervon ausgenommen.
Flächen unter Treppen werden angerechnet, wenn diese den Höhenmaßen des § 44 II. BVO genügen.
Sonderwünsche und Zusatzausstattungen sind abweichend von den vorgenannten Leistungen in beschränkten Umfang möglich. Sie müssen rechtzeitig mit dem Architekten, dem Bauleiter und dem Bauträger abgestimmt bzw. vereinbart werden. Die Ausnahme von Sonderwünschen darf den Bauzeitenplan für das Gesamtobjekt nicht behindern.
Eigenleistungen sind nur bei dem Gewerk Malerarbeiten innen inkl. erforderlicher Spachtelarbeiten möglich und müssen schriftlich vereinbart werden. Die Bauleitung und die Gewährleistung werden für diese Arbeiten nicht übernommen. Die Ausführung der Eigenleistungen darf den Bauablauf nicht behindern.
Bei Fugen, die mit elastischem Material (Silikon, Acryl usw.) ausgefugt werden, handelt es sich um Wartungsfugen. Elastische Versiegelungsmassen, unabhängig von deren Qualität, stoßen unter bestimmten Bedingungen an Ihre Leistungsgrenzen und sind nicht in der Lage die zulässigen Bewegungen dauerhaft aufzunehmen. Unvermeidliche Rissbildung, die aus bauphysikalischen Eigenschaften der Bauteile, wie Putze, Fugen usw. entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel. Temperaturabhängige Schwundrisse bei Baustoffen verschiedener Ausdehnungskoeffizienten (z. B. Holz, Stein, Putz usw.) unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht, ebenso wie die witterungsbedingte Abnutzung.
Um die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsanlagen und der äußeren Gestaltung der Gebäude zu wahren, bleibt die Farbgebung der Fassade, die Materialauswahl usw. dem Architekten bzw. dem Bauträger vorbehalten, der die Ausführung mit der Stadt Heidelberg einvernehmlich zu klären hat (Gesamtanlagenschutzsatzung).
Die Farbgebung der Markisen (auf Sonderwunsch) wird in der Gründungseigentümerversammlung mit den Eigentümern festgelegt.
Edenkoben, den 23.06.2008














